Kartoffelhaus

Hausordnung

Kartoffel- und Krautgesetzbuch

Amtliche Fassung

Die Paragraphen

Einigkeit und Recht und Sauerkraut

§ 1

Stellung des Kartoffelkönigs

  1. Kartoffelkönig des Kartoffelhauses ist Jesse Alexander Heyer. Er steht über dieser Hausordnung und entscheidet in sämtlichen Zweifelsfällen letztverbindlich.
§ 2

Unantastbare Würde der Hausküche

  1. Die Würde von Kartoffeln, Sauerkraut, Kassler und Mettenden ist unantastbar.
  2. Kulinarische Verleumdung, Herabwürdigung oder ehrverletzende Vergleiche sind untersagt.
  3. Sachliche Kritik bedarf einer nachvollziehbaren Begründung und ist dem Kartoffelkönig respektvoll vorzutragen.
§ 3

Schuhwerk und räumliche Grenzen

  1. Als Schuhwerk gilt alles, was außerhalb der Wohnung getragen wurde oder dort den Boden berührt hat. Dies umfasst auch Badelatschen und fremde Hausschuhe.
  2. Schuhwerk bleibt auf der Fußmatte oder höchstens im Flur. Die übrigen Räume sind schuhfrei.
  3. Das Badezimmer ist ausnahmslos schuhfrei, auch „ganz kurz“. Im Zweifel: ausziehen.
§ 4

Sauberkeit, Ordnung und bestimmungsgemäße Nutzung

  1. Sämtliche Gegenstände kehren nach Benutzung an ihren Stammplatz zurück. Dies gilt insbesondere für Lebensmittel, Getränke, Besteck und Geschirr.
  2. Benutzte Platzsets sind abzuwischen. In der Mikrowelle ist stets die Abdeckung zu verwenden.
  3. Die Toilette ist ausschließlich im Sitzen zu benutzen. Urinieren im Stehen ist unabhängig von Treffsicherheit untersagt.
  4. Beim Zähneputzen bleiben Zahnpasta und Speichel fern von Spiegel, Waschbecken und Armaturen.
  5. Essen auf dem Bett ist untersagt. Getränke sind dort nur erlaubt, wenn es sich um Wasser handelt oder der Kartoffelkönig zustimmt.
§ 5

Umgang zwischen Gustav und Joel sowie beaufsichtigungspflichtige Begegnungen

  1. Gustav und Joel dürfen sich in der Wohnung nur unter Aufsicht des Kartoffelkönigs gemeinsam aufhalten.
  2. Dies umfasst jede Situation, in der Rangelei, Kabbelei, Fummelei, Schmusehandlung oder Provokation möglich ist.
  3. Ausnahme: Toilettengang. Dabei gilt jederzeit ein Mindestabstand von einem Meter.
  4. Der Kartoffelkönig darf jederzeit die räumliche Trennung anordnen.
§ 6

Provokationsgrenze zwischen Joel und Julian

  1. Provokationen zwischen Joel und Julian dürfen das soziale Raumklima einschließlich des Polareises nicht gefährden.
  2. Der Kartoffelkönig darf bei Überschreitung regulierend eingreifen.
§ 7

Ruhezeit und besuchsrechtliche Mitwirkungspflichten

  1. Die Schlafenszeit beginnt täglich um 21:00 Uhr. Ab dann sind sämtliche Lebenszeichen auf ein nachtruheverträgliches Mindestmaß zu reduzieren.
  2. Nicht übernachtender Besuch verlässt die Wohnung spätestens um 19:30 Uhr, sofern keine Ausnahme erteilt wurde.
  3. Übernachtender Besuch ist spätestens um 21:00 Uhr bettfertig. Das Licht muss ohne weitere Vorbereitung oder Diskussion ausgeschaltet werden können.
§ 8

Besuchsgesetz und Einmalbekanntschaften

  1. Besuch bedarf der vorherigen ausdrücklichen Erlaubnis des Kartoffelkönigs. Schweigen oder frühere Genehmigungen reichen nicht aus.
  2. Wer Besuch mitbringt, haftet für dessen Verhalten, Unordnung und Verschmutzungen.
  3. Einmalbekanntschaften und Spontankontakte sind ohne ausdrückliche Ausnahme untersagt.
  4. Schweigen, Müdigkeit oder Überforderung des Kartoffelkönigs gelten nicht als Zustimmung.
§ 9

Anerkennung durch Betreten des Kartoffelhauses

  1. Mit Betreten des Kartoffelhauses wird diese Hausordnung verbindlich anerkannt.
  2. Besuch verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher Paragraphen. Unwissenheit schützt vor Sauerkraut nicht.
  3. Bei Verstößen kann der Kartoffelkönig anordnen, dass die verstoßende Person bis zu einen halben Liter Sauerkrautsaft zu trinken hat.