§ 1
Stellung des Hausherren
- Hausherr im Sinne dieser Hausordnung ist Jesse Alexander Heyer.
- Der Hausherr steht als ordnende, auslegende und letztentscheidende Instanz über der Hausordnung. Seine Auslegung der nachfolgenden Vorschriften ist für sämtliche anwesenden Personen verbindlich.
- In Zweifelsfällen entscheidet der Hausherr nach pflichtgemäßem Ermessen, persönlichem Reinlichkeitsempfinden und aktueller Belastbarkeit des sozialen Raumklimas.